Johann Lafer hat durchaus Ideen

fürs Günderrodehaus
Fernsehkoch spricht von erheblichen Investitionen, die es zu prüfen gilt.

STROMBURG/OBERWESEL Johann Lafer hat sich erstmals gegenüber unserer Zeitung zu einer möglichen Übernahme des Günderrodehauses geäußert. Demnach denkt der Stromberger Fernsehkoch darüber nach, das Günderrodehaus bei Oberwesel, den Drehort der dritten „Heimat“-Staffel von Egdar Reitz, in ein kleines Ausflugslokal zu verwandeln. Doch noch ist nichts entschieden: Lafer betont, er sei nur einer von sechs oder sieben Interessenten, denen das Objekt angeboten worden sei.

Region hat Potenzial

Fest steht aber: Johann Lafer hält große Stücke auf das Obere Mittelrheintal und dessen touristisches Potenzial. Bei Oberwesel hat er sich das Günderrodehaus angesehen und prüft nun, ob sich daraus eine Dependance seiner Stromburg oder ein kleines Ausflugslokal machen ließe. Dies würde erhebliche Investitionen erfordern, denn das Objekt sei in seinem derzeitigen Zustand nicht zu bewirtschaften, erklärte der gastronomische Unternehmer auf Anfrage.
Verbandsgemeindebürgermeister Thomas Bungert habe ihn gefragt, ob er daran Interesse habe, berichtete Lafer. In einer nicht öffentlichen Stadtratssitzung stellte Lafer seine noch unverbindlichen Pläne für das Günderrodehaus vor und klopfte ab, welche Nutzung aus Sicht des Rates denkbar wäre. Noch sei nichts entschieden, betonte Lafer gegenüber unserer Zeitung. Zur Prüfung und Entscheidung benötige er noch einige Tage.
Dennoch könne er sich gut vorstellen, ähnlich wie das renommierte Ferienhotel Bareiss (Baiersbronn), das einen alten Bauernhof renovieren ließ, um darin Gäste zu verwöhnen, eine solche Ergänzung seines Angebotes vorzunehmen.

Im Helikopter an den Rhein

Lafer würde seinen Gästen dann Arrangements anbieten: Abends exquisit auf der Stromburg tafeln, dann übernachten und am nächsten Morgen mit dem Hubschrauber nach Oberwesel fliegen, das Mittelrheintal bewundern und anschließend dort ein rustikales Mittagessen genießen.

Artikel in der Rhein-Hunsrückzeitung vom 24.02.2007
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